Aktuelles


19.01.2012

Informationsabend Altbausanierung


In Zusammenarbeit mit altbauplus Aachen und der Verbraucherzentrale NRW nehme ich als Energieeffizienzplaner an einer Info-Veranstaltung am 19.01.2012 im Rathaus Simmerath teil.
Nach einem Vortrag zum Thema KfW-Förderung durch die FachberaterInnen Schraven und Weiß stehe ich als Experte den Besuchern für eine persönliche Beratung zur Verfügung.
Die Veranstaltung beginnt um 18.00 Uhr, der Eintritt ist frei.


10.01.2012

Schimmelbefall häuft sich



Immer öfter werde ich in Wohnungen gerufen, wo sich großflächig Schimmel ausgebreitet hat. Neben konstruktiven Baumängeln oder undichten Wasserleitungen sind es aber meistens die Bewohner selbst, die für diesen Ärger verantworlich sind.
Es wird zu wenig oder falsch gelüftet und zu sparsam geheizt. Und wenn dann noch das Sofa gegen die Heizung geschoben wird und alle Außenwände dicht mit Möbeln voll gestellt sind, im Wohnzimmer der Wäscheständer zum Trocknen steht und alle Türen zu ungeheizten Räumen offen stehen, sieht es bei Raumtemperaturen von 17°C und dauerhafter rel. Luftfeuchtigkeit von über 70% im Bereich kühler Flächen schnell so aus. Auch nach Austausch der Fenster bei weiterhin schlecht gedämmten Wänden tritt dieser Zustand schnell ein, wenn die Bewohner nicht auf ein richtiges Raumklima und eine optimale Möblierung achten.

Als ausgebildeter Fachmann mit Sachkundenachweis in der Schimmelpilzsanierung ( TÜV Akademie Süd ) berate ich Sie oder Ihre Mieter gern.

9.01.2012

So geht`s natürlich auch, wenn man Energie sparen will!

25.11.2011

Programm "KfW-Wohnraum modernisieren" ( Nr. 141 ) läuft aus!


Das Programm „Wohnraum Modernisieren“ (Nr. 141) der KfW läuft zum 31.12.2011 (Antragstellung bis 16.12.) aus! Damit gibt es keine Förderung mehr für allgemeine Instandsetzung und Modernisierung und vor allem keine „Hintertür“ für energetische Maßnahmen, die die Anforderungen von „Energieeffizient Sanieren“ nicht erfüllen.

23.11.2011

Dämmung „oberste Geschossdecken“: EnEV-Frist läuft aus!


Zu den Nachrüstverpflichtungen nach §10 EnEV gehört auch die Dämmung von Geschossdecken unbeheizter Dachräume (Spitzboden, Speicher). Schrittweise wurden diese Decken in die Verpflichtung einbezogen, zum 31.12.11 müssen nun ALLE bisher ungedämmten obersten Geschossdecken gedämmt sein. Ausnahmen: Siehe EnEV 2009 §10, Satz (4) und Satz (5)

1.09.2011

KfW-Kreditprogramm noch interessanter!



Die Zinsen für die Programme KfW 151 und 152 wurden deutlich gesenkt. Das Zinstief hält seit dem 07.09.11 an: Noch immer liegt „Energieeffizient Sanieren“ (Nr. 151, 152) bei 1,0% (mittlerweile für alle Laufzeiten). Daher ist eine Sanierung der Bestandsimmobilie jetzt noch interessanter und rechnet sich teilweise schon nach kurzer Zeit. Näheres unter www.kfw.de oder über mich.

30.08.2011

KfW-70 Effizienzhaus schnell erreicht.



Bei der Realisierung einer energetischen Sanierung des Altbaus ist es relativ einfach möglich, den KfW-70 Effizienzhausstatus zu erreichen, wenn man anstelle einer alten Ölheizung eine Holzpelletsheizung einbaut. Neben dem Wegfall eines evtl. notwendigen neuen Gashausanschlusses sind mit dem Status günstige Kreditbedingungen und ein Tilgungszuschuss verbunden. Zusammen mit der Förderung der Pelletsheizung werden so die Mehrkosten in der Investition schnell wettgemacht. Hinzu kommt der niedrigere Preis pro kW/h in der Betriebszeit, das rechnet sich und mindert die CO²-Emissionen.


22.03.2011

„Energieeffizient Sanieren“: Bestätigung durch „Sachverständige“ auch bei Einzelmaßnahmen



Die Erhöhung der technischen Mindestanforderungen bei der Neuauflage des Programms zum 01.03.2011 hat hohe Wellen geschlagen: Für viele Sanierungswillige hängt die „Latte“ nun scheinbar zu hoch.

Ab sofort muss auch GRUNDSÄTZLICH ein Sachverständiger hinzugezogen werden, auch bei Einzelmaßnahmen.
Keine Angst, auch diese Hürden sind nicht uneinnehmbar.
Ich helfe Ihnen gern.

2011

Programmänderungen der KFW zum 1.03.2011



zum 1.03.2011 sollen folgende Änderungen in den Programmen der KFW umgesetzt werden, die für Sanierungswillige einige Verbesserungen mit sich bringen:

Energieeffizient Sanieren – Kredit und Investitionszuschuss (Programm-Nr.: 151/152 und 430):
Wiedereinführung der Einzelmaßnahmen

Mit der Wiedereinführung der Förderung hocheffizienter Einzelmaßnahmen (Dämmung,Fenster, Heizungs- und Lüftungstechnik) zum 01.03.2011 ermöglichen wir eine schrittweise energetische Modernisierung. In diesem Zusammenhang werden die technischen Anforderungen künftig im Durchschnitt um etwa 20 % erhöht.
Bisher bezogen sich unsere technischen Mindestanforderungen bei den Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (Dach, Außenwand und Kellerdecke) auf den Wärmedurchgangswiderstand („R-Wert“) des neu aufzubringenden Dämmstoffes. Bereits vorhandene Bauteile blieben dabei unberücksichtigt. Ab dem 01.03.2011 werden wir das Berechnungsverfahren umstellen und unsere Förderung davon abhängig machen, dass der von der KfW vorgegebene Wärmedurchgangskoeffizient („U-Wert“) für das gesamte Bauteil inkl. der neu aufzubringenden
Dämmung erreicht wird. Damit ist bei Bauteilen mit guter bis sehr guter Dämmung ggf. eine geringere zusätzliche Dämmung als bisher erforderlich.
Im Sinne der Qualitätssicherung und zur Unterstützung eines ganzheitlichen Konzepts für eine energetische Gebäudesanierung verbinden wir diese höheren Anforderungen mit der Einbindung von Sachverständigen bei den Einzelmaßnahmen (analog der Vorgehensweise
beim KfW-Effizienzhaus).

Energieeffizient Sanieren – Sonderförderung (Programm-Nr.: 431): Baubegleitungszuschuss bereits ab einer Einzelmaßnahme

Zur Unterstützung der höheren Anforderungen und Qualitätssicherung öffnen wir die Sonderförderung im Baubegleitungszuschuss für jede durchzuführende Einzelmaßnahme. Bislang war die Förderung erst ab zwei Einzelmaßnahmen möglich.

7.12.2010

Förderporgramme gegen "dicke Luft" in Aachen



Laut der seit dem 9.10.2010 in Kraft getretenen Festbrennstoff-Verordnung müssen Kaminöfen bis Ende 2013 auf Schadstoffausstoß und Feinstaub kontrolliert werden. Je nach Ergebnis heißt es dann: Filter, Austausch oder Stilllegung.
Altbauplus fördert den Kauf schadstoffärmerer Modelle ( bis zu € 200,-- ), die Stilllegung ( € 50,-- ) oder den Einabu eines zugelassenen Filters ( bis zu € 500,-- ).
Anträge ab Januar 2001 unter : www.altbauplus.de

1.07.2011

Informationen m Thema Nachrüstpflichten EnEV 2009



Im dritten Abschnitt (§§ 9 ff.) der EnEV2009 sind die Nachrüstverpflichtungen für bestehende Gebäude festgelegt.

A. unbedingte Nachrüstverpflichtungen (§ 10 EnEV)

Es handelt sich um öffentlich-rechtliche Verpflichtungen, die für Eigentümer und Hausverwalter zwingend sind und denen selbstständig nachzukommen ist. Diese Verpflichtungen bestehen unabhängig davon, ob energetische Maßnahmen am Gebäude durchgeführt werden oder nicht.
I. Außerbetriebnahme von älteren Heizkesseln
1. Heizkessel die mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen befeuert werden und die vor dem 01.10.1978 eingebaut oder aufgestellt worden sind, sind außer Betrieb zu nehmen. Dies gilt auch dann, wenn die zulässigen Abgasverlustwerte eingehalten werden.
2. Dies gilt nicht für Heizungen, die mit Niedertemperatur- oder Brennwertkesseln ausgestattet sind. (§ 10 Abs. 1 Satz 2 EnEV)
3. Bei Ein- und Zweifamilienhäusern, von denen der Eigentümer eine Wohnung am 01.02.2002 selbst bewohnt hat, müssen solche "alten" Heizkessel nur dann außer Betrieb genommen werden, wenn ein Eigentümerwechsel nach dem 01.02.2002 stattgefunden hat. Die gesetzlichen Verpflichtungen gehen auf den neuen Eigentümer über, der diesen Heizkessel zwei Jahre nach dem ersten Eigentumsübergang außer Betrieb zu nehmen hat. (§ 10 Abs. 5 nr. 2 EnEV).

II. ungedämmte Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen
1. Eigentümer von Bestandsgebäuden sind verpflichtet bisher ungedämmte Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen sowie Armaturen, die sich in nicht beheizten Räumen befinden, zu dämmen. (§ 10 Abs. 2 EnEV)
2. Die Verpflichtung entfällt, wenn die für die Nachrüstung erforderlichen Aufwendungen durch die eintretenden Einsparungen nicht innerhalb angemessener Frist erwirtschaftet werden können. (§ 10 Abs. 6 EnEV)
III. Dämmung der obersten Geschossdecken
1. Eigentümer von Wohngebäuden sind verpflichtet, bisher ungedämmte, nicht begehbare, aber zugängliche oberste Geschossdecken beheizbarer Räume so zu dämmen, dass der Wärmedurchgangskoeffizient 0,24 Watt/ (qm x K) nicht überschreitet. (§ 10 Abs. 3 EnEV)
2. Diese Verpflichtung gilt auch für Nichtwohngebäude, die nach ihrer Zweckbestimmung jährlich mindestens vier Monate auf Innentemperaturen von mindestens 19° C beheizt werden.
3. Alternativ kann der Eigentümer anstelle der obersten Geschossdecke das darüber liegende, bisher ungedämmte, Dach dämmen.
4. Ab dem 01.01.2012 sind auch begehbare, bisher ungedämmte , oberste Geschossdecken zu dämmen. (§ 10 Abs. 4 EnEV)
5. Auch bei begehbaren, bisher ungedämmten, Geschossdecken kann anstelle der obersten Geschossdecke das darüber liegende, bisher ungedämmte, Dach gedämmt werden.
6. Die Verpflichtung entfällt, wenn die für die Nachrüstung erforderlichen Aufwendungen durch die eintretenden Einsparungen nicht innerhalb einer angemessenen Frist erwirtschaftet werden können. (§ 10 Abs. 6 EnEV)
IV. Ausnahmen
Die Ermächtigungsgrundlage für die EnEV ist das Energieeinspargesetz (EnEG), das Regelungen zum Wirtschaftlichkeitsgebot vorsieht:
1. Die Verpflichtungen zur Dämmung von Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen sowie obersten Geschossdecken entfallen, wenn die für die Nachrüstung erforderlichen Aufwendungen durch die eingetretenen Einsparungen nicht innerhalb einer angemessenen Frist erwirtschaftet werden können. (§ 5 Abs. 1 EnEG)
2. Bei bestehenden Gebäuden ist die noch zu erwartende Nutzungsdauer zu berücksichtigen (§5 Abs. 1 Satz 3 EnEG)
3. Für den Gebäudebestand setzt die Norm fest, dass die Aufwendungen durch die eintretenden Einsparungen innerhalb angemessener Fristen erwirtschaftet werden können. (§ 4 Abs. 3 EnEG)
4. Auf Grund von verschiedenen Gutachten, die die Bundesregierung eingeholt hat gilt, dass die in der EnEV 2009 aufgestellten Anforderungen an den Stand der Technik erfüllbar und vertretbar sind.
5. Die Vorschrift ist unklar bezüglich der Fristen, d.h. des Zeitraumes, in dem die Wirtschaftlichkeit der Nachrüstung zu gewährleisten ist. Hier wird die Rechtsprechung noch Klarheit schaffen müssen.
6. Nach bisheriger Rechtsprechnung zu Sanierungsbeschlüssen in Wohnungseigentümergemeinschaften kann von einer wirtschaftlich sinnvollen Amortisation der Mehraufwendungen nur gesprochen werden, wenn der maximale Zeitraum bei etwa 10 Jahren liegt. (KG Berlin, Beschluss vom 02.02.1996, 24 W 7880/95) Bei modernisierenden Instandsetzungen haben verschiedene Obergerichte ebenfalls einen ca. 10-jährigen Amortisationszeitraum für angemessen gehalten.
7. Ebenso bleibt unklar ob als "Nutzungsdauer" die technische Restnutzungsdauer oder die steuerliche Abschreibungsdauer anzusetzen ist.
8. Es besteht die Möglicheit sich als Gebäudeeigentümer wegen unbilliger Härte im Einzelfall von den Nachrüstungspflichten befreien zu lassen (§ 25 EnEV). Unbillige Härte kann wegen besonderer Umstände durch einen unangemessenen Aufwand oder in sonstiger Weise vorliegen.
9. Bei Nichterfüllung des Wirtschaftlichkeitsgebots liegt unbillige Härte vor. (§ 25 Abs. 1 EnEV). Auch wenn ein Eigentümer zum gleichen Zeitpunkt oder in nahem zeitlichen Zusammenhang mehrere Pflichten nach EnEV oder anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften aus Gründen der Energieeinsparung (z.B. Heizkostenverordnugn) zu erfüllen hat und ihm dies nicht zumutbar ist (§ 25 Abs. 2 EnEV). Was objektiv wirtschaftlich zumutbar und was subjektiv zumutbar wird in der Verordnung nicht geklärt.

Auslegung zum Begriff "nicht begehbar" bzw. "begehbar" im Sinne des § 10 Absatz 3 und 4 EnEV 2009 (Nachträgliche Dämmung oberster Geschossdecken)
Frage:
Bisher ungedämmte, nicht begehbare, aber zugängliche oberste Geschossdecken beheizter Räume in Wohngebäuden sowie Nichtwohngebäuden, die nach ihrer Zweckbestimmung jährlich mindestens vier Monate und auf Innentemperaturen von mindestens 19 Grad Celsius beheizt werden, müssen nachträglich gedämmt werden. Nach dem 31. Dezember 2011 müssen auch bisher ungedämmte, begehbare oberste Geschossdecken gedämmt sein.
Wie sind in diesem Zusammenhang die Begriffe "nicht begehbar" und "begehbar" auszulegen?
Antwort der Projektgruppe EnEV der Fachkommission "Bautechnik" der Bauministerkonferenz vom 9. Dezember 2009, veröffentlicht am 17. Dezember 2009:
1. Die Begriffe "nicht begehbar" und "begehbar" sind bedeutsam für die Abgrenzung, ob § 10 Absatz 3 EnEV (bisher ungedämmte, nicht begehbare, aber zugängliche oberste Geschossdecken beheizter Räume müssen bereits jetzt gedämmt sein) oder § 10 Absatz 4 EnEV (begehbare, bisher ungedämmte oberste Geschossdecken beheizter Räume müssen nach dem 31. Dezember 2011 gedämmt sein) zur Anwendung kommt.
2. Dabei betrifft die Anforderung nach § 10 Absatz 3 und 4 EnEV ausschließlich solche oberste Geschossdecken, die Außenbauteile beheizter Räume sind. Dies ist insbesondere dann nicht der Fall, wenn der darüber liegende Dachraum von einer Dämmschicht umschlossen wird.
3. Der Verordnungsgeber hat den unbestimmten Rechtsbegriff "nicht begehbar" als typisierenden Ansatz gewählt. Die Dämmung ist (unbeschadet des § 10 Absatz 5, der für am 1. Februar 2002 selbst genutzte Ein- und Zweifamilienhäuser eine Ausnahmeregelung enthält) in solchen Fällen schon bisher Pflicht, in denen Räume über der obersten Geschossdecke keine Ausbaureserve für Aufenthaltsräume oder für andere Nutzungen (z.B. Abstell- oder Trockenräume) darstellen.
4. Vor diesem Hintergrund ist im Sinne der EnEV eine oberste Geschossdecke "begehbar" und muss erst nach dem 31. Dezember 2011 gedämmt sein, wenn der Dachraum oberhalb einer entsprechend großen tragfähigen Grundfläche eine solche lichte Höhe aufweist, dass sich dort ein durchschnittlich großer Mensch in aufrechter Haltung ohne Mühe bewegen kann. Die bauordnungsrechtlich für Aufenthaltsräume im Dachraum vorgeschriebene Höhe wird nicht verlangt.

B. bedingte Nachrüstverpflichtungen (§ 9 EnEV)

Bedingte Nachrüstungsverpflichtungen können entstehen, wenn Änderungen am Gebäude vorgenommen werden. Hierbei sind der Anlass der Änderung (notwendige Instandhaltung, freiwillige Modernisierung, bauliche Veränderung) oder der Umfang der Änderung (Änderung, Erweiterung, Ausbau) unmaßgeblich. Es besteht die Verpflichtung, dass die in der Anlage 3 der EnEV2009 vorgeschriebenen Energiewerte um nicht mehr als 40 % überschritten werden.
I. relevante Bauteile
Die Anforderungen sind zu erfüllen, wenn Änderungen an diesen Außenbauteilen vorgenommen werden (Anlage 3 EnEV).
• Außenwände
• Fenster
• Türen
• Dachflächenfenster
• Glasdächer
• Außentüren
• Decken, Dächer, Dachschrägen
• Flachdächer
• Wände und Decken, die an unbeheizte Räume, Erdreich oder nach unten an Außenluft grenzen oder an Vorhangfassaden

II. Anhebung der Höchstwerte

Gegenüber der EnEV2007 wurden die Anforderungen verschärft (§ 9 EnEV i.V. m. Anlage 3) und um ca. 30% angehoben. Für die geplante EnEV2012 sind weitere Verschärfungen vorgesehen. Die zulässigen Höchstwerte für den Wärmedurchgangskoeffizient betragen für
•Außenwände max. 0,24 Watt/(Quadratmeter x K)
•Fenster, Fenstertüren max. 1,3 Watt/(Quadratmeter x K)
•Dachflächenfenster max. 1,4 Watt/(Quadratmeter x K)
•Decken, Dächer, Dachschrägen max. 0,24 Watt/(Quadratmeter x K)

III. Verminderung der Bagatellgrenze

Die bedingten Nachrüstungsverpflichtungen sind bei kleineren baulichen Veränderungen von weniger als 10 % der gesamten jeweiligen Bauteilfläche des Gebäudes nicht zu erfüllen (§ 9 Abs. 3 EnEV). Bei Überschreiten der Bagatellgrenze sind die Verpflichtungen zu erfüllen.
Quelle : Internet www.uwe-loose.de, EnEV 2009
Stand 20.10.2010


1.07.2011

Energie sparen und den Wirkungsgrad erhöhen


Aktuelles Energiekonzept der Bundesregierung nach Fukushima.

• Bis 2050 wollen wir unseren Bedarf an Primärenergie um 50 Prozent senken. Das ist nur zu erreichen, wenn wir weniger Energie verbrauchen. Ein Eckpunktepapier zur Energieeffizienz zeigt hierfür den Weg.
• 40 Prozent der Energie benötigen wir in Deutschland fürs Wohnen. Der Wärmebedarf des Gebäudebestandes soll bis 2020 um 20 Prozent sinken. Bis 2050 sollen Gebäude in Deutschland nahezu klimaneutral sein, das heißt, die benötigte Energie nur aus erneuerbaren Energien beziehen.
• Schon jetzt unterstützt die Bundesregierung Bauherren und Eigentümer, Gebäude energetisch zu sanieren. Um die Sanierungsrate zu verdoppeln, stockt die Regierung das KfW-Gebäudesanierungsprogramm auf 1,5 Milliarden Euro auf. Die Förderung ist weiterhin umso höher, je früher und je wirksamer jemand energetisch modernisiert.
• Steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten (10 Prozent pro Jahr) machen die energetische Sanierung noch attraktiver. Die Bundesregierung verbessert außerdem die Energieberatung.
( Leider vorerst gekippt, weil Länder und Kommunen nicht mitmachen aus Angst vor Steuerausfällen! )

• Das Bundesbauministerium erarbeitet einen Sanierungsfahrplan für den Gebäudebestand. Er soll Eigentümern helfen, mit den Sanierungsmaßnahmen, die bis 2050 anstehen, den Niedrigstenergiestandard zu erreichen.
• Bei Aufträgen der Bundesregierung gelten zukünftig hohe Energieeffizienzkriterien. Den Zuschlag erhalten nur Produkte und Dienstleistungen in der höchsten Effizienzklasse.
• Ineffiziente Geräte müssen schneller vom Markt genommen, hocheffiziente schneller eingeführt werden. Verbraucher müssen leichter erkennen können, wie viel Energie Produkte verbrauchen. Die Bundesregierung wird sich darum bei energieverbrauchenden Geräten für ambitionierte europäische Standards einsetzen. Ziele: die Standards – stärker als bisher – dem technischen Fortschritt anpassen und schneller aktualisieren sowie klarere und transparentere Kennzeichnung.

5.05.2011

Die Dämmstandards der Zukunft



Wer heute baut, stellt sich die Frage, ob sein Haus für die Zukunft gerüstet ist. Wie hoch ist der Energieverbrauch? Bleiben die Kosten dafür bezahlbar? Die Preise für Öl und Gas werden weiter steigen. Selbst die Internationale Energieagentur (IEA) warnt offen vor einem möglichen Ölpreis von bis zu 200 Dollar pro Barrel im Jahr 2013. Der optimierte Einsatz kostenloser Sonnenenergie und Umweltwärme im Solaraktivhaus in Regensburg zeigt, wie der Weg in eine von fossilen Brennstoffen unabhängige Zukunft aussehen könnte.

Baustandard 2020 als Ziel

Das europäische Parlament hat im April 2009 die Weichen für die fossile Unabhängigkeit gestellt. Neue Häuser sollen ab 2019 mithilfe erneuerbarer Energie Nullenergiehäuser sein. Das bedeutet, dass sie selbst soviel regenerative Energie vor Ort erzeugen, wie sie verbrauchen. Die EU-Politiker haben beschlossen, die geltende EU-Gebäuderichtlinie von 2002 in diesem Sinne nachzubessern. Schon jetzt soll jedes EU-Mitgliedsland seine nationalen Baustandards auf der Basis der novellierten EU-Richtlinie so definieren, dass mehr solcher „Netto-Nullenergiegebäude“ gebaut werden. Experten schätzen, dass der für den Neubaubereich geforderte Baustandard den Energieverbrauch der gesamten EU um fünf bis sechs Prozent und die CO2-Emissionen um bis zu fünf Prozent bis zum Jahr 2020 reduzieren kann. Gleichzeitig sinkt die Abhängigkeit der EU von Erdöl- und Erdgasförderländern. Noch ist der Beschluss der Europapolitiker kein Gesetz, aber schon heute ist dieser Baustandard möglich.

Energetische Baustandards:

Ein kurzer Überblick über gängige Häusertypen, absteigend nach ihrem Energieverbrauch.
Niedrigenergiehäuser sind Neubauten und sanierte Altbauten, welche die in der EnEV geforderten energietechnischen Anforderungen unterschreiten. Durch die Fortschreibung der EnEV ist dieser Standard flexibel. Als Niedrigenergiehaus 2012 gilt ein Haus mit einem um 30 Prozent geringeren Primärenergiebedarf als 2009. In der EnEV 2009 ist für Neubauten ein um 30 Prozent niedriger Primärenergiebedarf vorgeschrieben als in der Vorgängerversion von 2007.

Das Passivhaus gilt als Weiterentwicklung des Niedrigenergiehauses. Für diesen Standard ist ein Heizwärmebedarf von weniger als 15 kWh/m²a definiert. Der Primärenergiebedarf mit Warmwasser und Strom liegt unter 120 kWh/(m²a). Der bauliche Wärmeschutz für die Gebäudehülle liegt unter einem U-Wert von 0,15 W/m²K. Die Fensterflächen besitzen eine sehr gute Luftdichtheit und der U-Wert liegt unter 0,80 W/m²K. Oft werden für die Heizung ganz oder teilweise regenerative Energiequellen wie Sonnenenergie genutzt. Wegen der hohen Luftdichtheit des Passivhauses wird es über eine kontrollierte Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung mit Frischluft versorgt.

Das Nullenergiehaus verbraucht noch weniger Energie als ein Passivhaus. Ein Nullenergiehaus benötigt rechnerisch in der Jahressumme keine Fremdenergie außerhalb des Baugrundstücks, weder Strom aus einem entfernten Kraftwerk noch einen Heizöltank oder Erdgasanschluss. Die benötigte Energie für Heizung, Warmwasser und Haushaltsstrom wird im bzw. am Haus durch Solaranlagen und Umweltwärme selbst erzeugt. Die 2009 verabschiedete EU-Gebäuderichtlinie definiert das „Netto-Nullenenergiegebäude“ als ein Haus, bei dem der „jährliche Primärenergieverbrauch aufgrund der sehr hohen Energieeffizienz des Gebäudes nicht die Energieerzeugung vor Ort aus erneuerbaren Energien übersteigt“.

Wird in einem Haus mehr Energie produziert als selbst verbraucht, spricht man von einem Plusenergiehaus. Ein hoher Wärmedämmstandard gekoppelt mit intelligenter erneuerbarer Haustechnik und einer großen Photovoltaikanlage machen das Plus an Energie möglich.

1.01.2011

Zulassung als energieeffizienzPlaner


Um ein Gebäude energetisch zu optimieren, ist eine ganzheitliche Betrachtung des Zustandes der Gebäudehülle und der Haustechnik unerlässlich. Maßnahmen müssen sinnvoll aufeinander abgestimmt
sein. Das hierfür erforderliche Fachwissen und somit einen entscheidenden Mehrwert für die Auftraggeber bieten die energieeffizienz-PLANER.



Diese erfahrenen Architekten bzw. Ingenieure haben bei der Planung und Bauleitung die energetischen Aspekte besonders im Blick. Durch den Nachweis von theoretischen Kenntnissen und praktischen Erfahrungen
wird eine hohe Arbeitsqualität sichergestellt. Sie arbeiten zuverlässig und gewissenhaft und bilden sich regelmäßig fort. Sie sind unabhängig und bei der Planung und Durchführung nur den Interessen ihrer Auftraggeber verpflichtet.

Mein Büro ist ab sofort als energieeffizientPlaner zugelassen, einer Kooperation in Zusammenarbeit mit z. B. altbauplus, stawag, Kreishandwerkerschaft und anderen Fachverbänden.

Mehr Infos dazu auch unter www.altbauplus.de

1.08.2010

Geförderte qualifizierte Baubegleitung immer wichtiger!



Im Rahmen der KfW-Programme mit dem Ziel Effizienzhaus wird auch die Baubegleitung durch einen qualifizierten Architekten oder Energieberater gefördert.
Bis zu 50 % der dafür entstehenden Kosten, max. 2.000,-- je Investitionsvorhaben, können auf Antrag bezuschusst werden.
Immer mehr Bauherren machen Gebrauch von dieser Möglichkeit und beauftragen mich als Energieberater.



2009

Staatliche Anerkennung als Sachverständiger
für Schall- und Wärmeschutz


Die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen hat mich als Sachverständigen für den Schall- und Wärmeschutz anerkannt und zugelassen.
Ich kann daher ab sofort alle EnEV-Nachweise ohne Einschränkung für alle Gebäudearten und Gebäudegrößen ohne zusätzliche externe Prüfung ausstellen und die Einhaltung der Verordnung überwachen und kontrollieren.

15.11.2009

Energieberatung von Anfang an lohnt sich!


Trotz der Immobilienkrise ist der Erwerb eines Altbaus das Ziel vieler Bauherren, die nicht den Weg von Grundstückssuche, Planung und Warten auf die Fertigstellung gehen wollen. Auch in Aachen ist, wie in vielen Städten heute, das Bauland rar geworden und ein freies innenstadtnahes Grundstück in der Regel nicht unter EUR 400,--/m2 zu haben. Aber ein Altbau muß in der Regel auch saniert werden, und das nicht nur aus energetischer Sicht.
So müssen Architekt und Energieberater von Anfang an zusammen arbeiten und die einzelnen Wünsche und Notwendigkeiten aufeinander abstimmen. Was nützen die schönen neuen Fenster, wenn die Glasabstandsleisten aus Alu sind und der Fenstertausch so nicht von der STAWAG bezuschusst wird.



Aachen-Süd
Dieses Wohnhaus Baujahr 1954 hat nach erfolgter energetischer Sanierung im Herbst 2009 den Neubaustandard EnEV 2007 erhalten

Für fast alle Förder- und Zuschußprogramme bestehen vielfältige technische und bauliche Auflagen, die es zu berücksichtigen gilt, wenn man z. B. zinsgünstig über die KfW finanzieren will.
Aufgrund meiner langen Erfahrung als Architekt in der Altbausanierung kann ich auch als Energieberater für eine optimale Planung und Abwicklung der Altbausanierung unter Berücksichtigung aller Förder- und Zuschussauflagen garantieren!

29.10.2008

Aufstockung lohnenswert!





Nach eingehender Energieberatung hat sich die Familie M. aus Aachen - Brand dazu entschlossen, den Bungalow aus den 60-er Jahren aufzustocken und sich für die von mir vorgeschlagene
Holztafelbauweise entschieden.
Keine falsche Entscheidung, wie der jetzt im Herbstlicht leuchtende Baukörper deutlich werden läßt.



Nach meiner eingehenden Detailplanung und mit der Fachkunde der Zimmerei Holzbau Starmanns aus Aachen konnte die Aufstockung in kurzer Zeit realisiert werden und dürfte
bereits zum Dezember bezugsfertig sein.



Wohnhaus Aachen West
Erfolgreiche Sanierung in 2007 nach
vorheriger BAFA Vor-Ort-Beratung

Vorteile einer Fach-Energieberatung:
Mit einer umfassenden Analyse eines Gebäudes soll nicht nur aufgezeigt werden, wo die Hülle besser gedämmt werden könnte. Meist werden dabei auch bauphysikalische Schäden durch unkoordiniertes Vorgehen verhindert.
Aufgrund der Bedürfnisse der Besitzer sollen die verschiedenen Nutzungsmöglichkeiten aufgezeigt und mögliche Schritte dazu benannt werden. So können allfällige Aufstockungen oder Ausbauten – dank Mehreinnahmen an Mietzinsen – helfen, die finanzielle Last einer umfassenden Sanierung zu tragen. Eine Baueingabe kann für mehrere Massnahmen über zwei, drei Jahre verteilt erstellt werden, oder die Leitungen der Sonnenkollektoren können in der neuen Aussendämmung in den Keller geführt werden und brauchen sich nicht einen Weg durch das Gebäude zu suchen.
Ausgehend von der bestehenden Hülle und dem aktuellen Energieverbrauch werden bauliche Optimierungen und die damit verbundenen Einsparungen angeschaut. Je nach bereits getätigten Massnahmen wird eine andere Reihenfolge festgelegt. Wurde das Dach zum Beispiel erst vor wenigen Jahren energetisch gut saniert, wird der Energieberater das Augenmerk eher auf die Aussenwände und Fenster richten. Unter Umständen kann es aber auch sinnvoll sein, nur einzelne Fassaden zu verbessern und dafür die finanziellen Mittel in eine ökologischere Heizung zu stecken.